Die ABP - sozialpartnerschaftliche Plattfporm und Speerspitze des Kantonspersonals

 

 

Im Kanton Baselland koordiniert der vpod region basel seine gewerkschaftspolitischen Aktivitäten innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände (ABP). Die ABP ist gemäss § 50 des Personalgesetzes BL „Bindeglied zwischen den Personalverbänden und dem Regierungsrat“ und übernimmt damit alle sozialpartnerschaftlichen Aufgaben und Funktionen des Kantonspersonal.

 

Der ABP gehören gemäss § 50 PG BL sämtliche Personalverbände mit mehr als 250 Mitgliedern an. Sie hat das Recht, zu allen personalrechtlichen Erlassen Stellung zu nehmen und dem Regierungsrat Antrag über Erlass und Vollzug solcher Bestimmungen zu stellen.

 

Die ABP umfasst derzeit die vier folgenden Gewerkschaften und Personalverbände:

vpod region basel

Lehrerinnen- und Lehrerverein BL (LVB)

Personalverband Polizei Basel-Landschaft (PVPBL)

Verband des Staats- und Gemeindepersonals (VSG)

 

Die ABP trifft sich jährlich zu mindestens vier ordentlichen Sitzungen und Sozialpartnergesprächen mit der Regierung. Dabei werden die Aktivitäten, Vorstösse und Vernehmlassungen der einzelnen Mitgliedverbände sowie der ABP als Ganzes geplant und koordiniert und dem Regierungsrat in geeigneter Weise zu Kenntnis gebracht. Über einzelne ABP-VertreterInnen und politische Vertrauensleute steht die ABP in engem Kontakt mit dem Landrat, und dort insbesondere mit der landrätlichen Personalkommission.

 

Bild: Die ABP demonstriert im September 2009 mit ihrer Aktion "Gnueg Heu dunde" für eine Woche mehr Ferien für alle Kantonsangestellten resp. für eine entsprechende zeitliche Entlastung der Lehrpersonen.