Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ. Ihr sind gemäss Statuten (4.2.) insbesondere folgende Geschäfte zu unterbreiten:

 

a) die Beschluss fassung über das Reglement und seine Änderung

b) die Abnahme des Jahresberichtes

c) die Abnahme des Jahresrechnung und des Budgets

d) die Festsetzung des Regionalbeitrages zum Verbandsbeitrag

e) die Wahl des Regionalvorstandes und des Präsidiums

f) die Wahl der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission

g) die Wahl der Beschwerdekommission

h) die Wahl der Vertretung in Nebenoragnisationen

i) den Beitritt zu Organisationen, Verbänden und sozialen Institutionen

j) Anträge zuhanden des Kongresses

k) Anträge an die Delegiertenversammlung des Verbandes zuhanden des SGB-Kongresses

l) Wahl und Abberufung des Regionalsekretärinnen bzw. -sekretäre

 

Die Generalversammlung findet jeweils Ende Mai statt. Die nächste Versammlung wird am 26. Mai 2010 im Restaurant Volkshaus abgehalten werden.  Die Einladung inklusive Traktandenliste wird im basler vpod veröffentlicht.